Zoon politikon

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Einspruch gegen mehr Fluglärm

Von Rolf Strathewerd | 26.06.2011

Der Flughafen Dortmund versucht mal wieder unsere Lebensqualität zu minimieren. Diesmal geht es um die Erlaubnis für Nachtflüge bis 23:30. Da morgens bereits um 6 Uhr der erste Flugverkehr stattfindet, reduziert sich damit die Nachtruhe für viele Menschen in Dortmund und Unna auf 6,5 Stunden oder sogar weniger. Das finden nicht nur ich, sondern auch viele andere Menschen unzumutbar. Genau deswegen geht morgen auch von uns ein Widerspruch in Richtung Genehmigungsbehörde nach Münster. Initiiert hat das die Schutzgemeinschaft Fluglärm Dortmund – Kreis Unna e.V., die seit Jahrzehnten gegen den Fluglärm im Ballungsraum Dortmund kämpft.

Als Bürger von Unna kann ich leider nicht die dafür verantwortlichen Politiker abwählen, aber es wundert mich schon, dass einer Mehrheit der Bürger in Dortmund nicht nur die Lärmbelästigung egal ist (da mag das St.-Florians-Prinzip greifen), sondern auch die jährlichen Millionenverluste, die aus ihren Taschen bezahlt werden.

Bis zum 19. Juli ist noch Zeit Einspruch zu erheben.

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Die Gedanken sind frei

Von Rolf Strathewerd | 03.02.2011

Die Musikpiraten verteilen 50.299 Bücher mit gemeinfreien Kinderliedern. Damit sind dann Gedanken nicht nur frei, sondern (wenigstens einige) sogar GEMA-frei.

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Verfassungsbeschwerde gegen Netzsperren

Von Rolf Strathewerd | 27.12.2010

2010 wird für mich das Jahr der Verfassungsbeschwerden. Und die Netzsperren gehören sicher zu dem dämlichsten, was sich die Berliner Internetausdrucker ausgedacht haben. Der FoeBuD hat die Kritikpunkte gut verständlich zusammengefasst, daher einfach mal als Zitat:

* Das Gesetz verlangt den Aufbau einer technischen Infrastruktur, die es grundsätzlich ermöglicht beliebige „unerwünschte“ Inhalte zu blockieren. Damit wird die Gefahr einer zensurähnlichen Wirkung geschaffen.
* Die Analyse ausländischer Sperrlisten hat gezeigt, dass dort mehrheitlich keine kinderpornographischen Inhalte aufgeführt worden sind. Es besteht also ein erhebliches Risiko, dass andere Inhalte in Mitleidenschaft gezogen werden und gleichsam mitgesperrt werden (Overblocking).
* Die Inhalte bleiben unverändert online und können weiterhin von jedermann aufgerufen werden. Eine Sperre im eigentlichen Sinne – oder eine Entfernung der Inhalte – findet nicht statt. Die Blockaden sind mit sehr geringem Aufwand zu umgehen und stellen für Pädophile keine relevante Erschwerung des Zugangs dar.
* Das Sperrlistenkonzept beinhaltet die Gefahr eine Art Frühwarnsystem für Pädophile zu etablieren. Das Aufstellen eines „Stoppschildes“ dürfte deshalb eine Strafverfolgung eher erschweren als erleichtern.
* Das Sperrkonzept ist nur auf das WWW und damit auf einen für die Bekämpfung der Verbreitung von Kinderpornographie untergeordneten Bereich gerichtet. Es handelt sich um eine Placebo-Politik, die die Kultur des Wegschauens fördert und keinen sinnvollen Beitrag zur Bekämpfung der Verbreitung von Missbrauchsdarstellungen liefert.

Wer also der Meinung ist, dass kinderpornographische Sites wirklich abgeschaltet, und nicht nur “verhängt” werden sollten, ist zum Handeln aufgefordert. Bis Mitte Februar kann sich noch jeder daran beteiligen, der von diesem Gesetz betroffen ist. Und das sind nicht nur die Betreiber von Websites, die befürchten müssen zu Unrecht mit gesperrt zu werden, sondern auch jeder, der im Internet surfen will und vor einem Stopp-Schild landet, hinter dem sich unter Umständen völlig harmloser Inhalt verbirgt.

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Verfassungsbeschwerde gegen die Volkszählung 2011

Von Rolf Strathewerd | 23.06.2010

Das bei einer Volkszählung Daten erhoben werden ist nachvollziehbar. Dass diese Daten aber mit einer Personenkennziffer versehen, mit diversen anderen Datenquellen abgeglichen und schließlich in einem zentralen Register konsolidiert werden ist schlichter Verfassungsbruch.

Gelegentlich macht mich die Ignoranz unserer politischen Kaste einfach fassungslos.

Wer mehr wissen will, der sollte sich bei http://zensus11.de/ umschauen. Spenden sind dort willkommen, genau wie bei der Verfassungsbeschwerde des FoeBuD e.V., an der sich bis zum 12. Juli auch jeder persönlich beteiligen kann.
Ich jedenfalls werde es tun.

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Noch eine Verfassungsbeschwerde

Von Rolf Strathewerd | 18.03.2010

Unsere gewählten Repräsentanten sind mal wieder der Meinung, dass es doch eine tolle Sache sei möglichst viele Daten der Bürger zusammenzutragen. Diesmal heißt das Zauberwort ELENA (Elektronischer EntgeltNachweis). Das Projekt dient offiziell so heheren Zielen wie Bürokratieabbau. Tatsächlich werden kleinere Betriebe mal wieder mit mehr Bürokratie beglückt und wir alle dürfen uns vor den interessierten Stellen nackig machen. Die Liste der eingesammelten Informationen ist jedenfalls lang.
Noch bis zum 25.3. kann man sich beim FoeBuD e.V. an der Verfassungsbeschwerde beteiligen.

Meine Vollmacht ist jedenfalls unterwegs.

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